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Infos für Eltern

Information zur Notengebung und Organisationsrahmen im Fach Sport


Sehr geehrte Eltern,

die Fachschaft Sport möchte Ihnen mit diesem Schreiben einige wichtige Informationen zur Notengebung und Organisation des Sportunterrichts an der PSI mitteilen. Diese Informationen sollen die Notengebung im Fach Sport für Sie und Ihre Kinder transparenter machen und den Schülern* einen festen Handlungsrahmen geben.

Übergeordnetes Lernziel ist die Vermittlung einer positiven Einstellung zum Sport. Ihre Kinder sollen Freude beim Sporttreiben erleben, gleichzeitig aber auch lernen, dass man sich mitunter anstrengen muss, um eine gute sportliche Leistung zu erzielen.

Vom Gesetzgeber und Schulträger werden bestimmte Rahmenbedingungen vorgegeben, die für die Sportlehrer* bindend sind.

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die geltende Rechtslage im Land Hessen.
 

1   Leistungsbewertung

Leistungsnachweise werden so konzipiert, dass Schüler mit durchschnittlichem Leistungsvermögen ein „befriedigend“ erreichen können.

Beurteilt werden einerseits die im Unterrichtsprozess kontinuierlich erbrachten Leistungen.

Hierzu gehören insbesondere

Andererseits werden punktuelle Leistungsüberprüfungen in die Sportnote einbezogen.

Dies betrifft den Lernstand in den folgenden Kompetenzbereichen:

Kontinuierliche Leistungen und punktuelle Leistungsüberprüfungen gehen mit jeweils ca. 50 % in die Benotung ein. Da die Sportnote versetzungsrelevant ist, versteht es sich von selbst, dass auch im Fach Sport der Notenspielraum ausgeschöpft werden kann.
 

2   Fehlzeiten und Entschuldigungen

Können Schüler aus gesundheitlichen Gründen an einer Sportstunde nicht aktiv teilnehmen, müssen sie dennoch während der Stunde anwesend sein und ausgewählte Aufgaben (Helfertätigkeiten, Geräteaufbau, Schiedsrichterfunktion, Beobachtungs- und Coachingaufgaben etc.) übernehmen, die in die Benotung mit eingehen. Entsprechende Sportschuhe sind mitzubringen, auch wenn keine aktive Teilnahme möglich ist. Wegen einer erhöhten Verletzungsgefahr dürfen Schüler nicht ohne die entsprechenden Sportschuhe in die Sporthalle gelassen werden. Entschuldigungen sind zum Unterrichtsbeginn in der nächstmöglichen Stunde vorzulegen (Entschuldigungsheft) und werden vom Sportlehrer abgezeichnet. Verspätet abgegebene Entschuldigungen führen in der Regel zu nichtentschuldigten Stunden, die als nicht erbrachte Leistung in die Bewertung einfließen. Die Nachweispflicht für die ordnungsgemäße Entschuldigung liegt beim Schüler. Verlässt ein Schüler im Verlauf des Schultages die Schule, so ist auch der Sportlehrer davon zu unterrichten bzw. ist die Abmeldung im Sekretariat vorzunehmen.

Bei länger andauernden Krankheiten/Verletzungen muss unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Im eigenen Interesse sollten die Schüler nicht jedes kleine Wehwehchen oder Unwohlsein zum Anlass nehmen, nicht am Unterricht teilzunehmen. Der Sportlehrer erlaubt in diesem Fall den Schülern selbst zu entscheiden, welche Übungen und Belastungen an diesem Tag für sie angemessen sind.

Mit Fieber darf kein Sport getrieben werden!

Können Schüler aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Monate nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, muss sofort ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

Nachträglich vorgelegte Atteste dürfen keine Berücksichtigung finden.

Aus gesundheitlichen Gründen können Schüler auch ohne Benotung am Sportunterricht teilnehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorgelegt wird.
 

3   Sportkleidung und Sicherheitshinweise

Aus Versicherungsgründen dürfen die Schüler das Sporthallengebäude sowie den Hallenbereich nur in Anwesenheit des Sportlehrers betreten.

Im Sportunterricht ist sportgerechte Kleidung zu tragen (keine Hot Pants, bauchfreie Shirts, Tops mit Spaghettiträgern o.Ä.)! Uhren, Armbänder, Ohrringe, Ketten und Ringe sind abzulegen. Durch Piercing angebrachter Schmuck – auch an unsichtbaren Stellen – muss laut Erlass sicher abgeklebt oder abgelegt werden.

Lange Haare müssen mit Haargummis zusammengebunden werden.

Das Tragen von Sehhilfen aus Glas ist mit einem erhöhten Bruch- und Verletzungsrisiko verbunden. Daher empfehlen sich für den Sportunterricht Sportbrillen bzw. Kunststoffgläser oder Kontaktlinsen.

Findet Sport in der Halle statt, dürfen laut Hallenordnung und aus hygienischen Gründen nur saubere Hallenschuhe benutzt werden. Diese Schuhe dürfen nicht außerhalb der Halle getragen werden.

Eine Weigerung eines Schülers, die Anordnungen bezüglich der Sportkleidung zu befolgen, führt zur unentschuldigten Nichtteilnahme am Unterricht und zur Note „ungenügend“ wegen Leistungsverweigerung.

Findet der Sportunterricht im Freien statt, sollten die Schüler den Witterungsbedingungen angemessene Sportkleidung tragen.

Zu spät kommende Schüler können in der Regel aus Sicherheitsgründen (Verletzungsgefahr ohne Aufwärmphase) nicht am Unterricht teilnehmen.

Wertgegenstände können in einer zur Verfügung gestellten Aufbewahrungsbox deponiert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Wertgegenstände, insbesondere Handys/Smartphones, keine Haftung durch die Sportlehrer besteht! Für die Lagerung in der Aufbewahrungsbox haften somit die Schüler.

Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen werden die Umkleiden offen bleiben. Die Eingangstür zur Sporthalle wird dafür aber von außen nicht zu öffnen sein. Auch für diesen Bereich kann keine Haftung übernommen werden! Es wird somit empfohlen, an Unterrichtstagen mit Sport keine Wertgegenstände in die Schule mit zu nehmen!

Es wird empfohlen, dass die Kinder immer in einer Plastikflasche Trinkwasser zum Sportunterricht mitbringen. Kaugummi oder Ähnliches darf aus Sicherheitsgründen nicht während des Sportunterrichts gekaut werden.

Sollten Fragen oder Probleme auftreten, so können sich die Schüler jederzeit an die sie unterrichtende Sportlehrkraft wenden. Bei Gesprächsbedarf der Eltern steht die Lehrkraft nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.

Am Anfang des Schuljahres wird der Sportlehrer den Schülern die aufgelisteten Punkte näher erläutern und ihnen dieses Schreiben zur Weiterleitung an die Eltern aushändigen.
 

Mit freundlichen Grüßen

Fachschaft Sport der PSI
 

* Zur Besseren Lesbarkeit wird für „Sportlehrerinnen und -lehrer“ der Begriff „Sportlehrer“ verwendet. Ebenso bei den Schülerinnen und Schülern.

Erstellt: Frederik Thau (09.08.2019) Letzte Änderung: Susanne Teschner (17.08.2020)